hinweis zur finanzierung

Wer bezahlt unsere Dienste?

Auf dieser Seite finden Sie einen groben Überblick der Möglichkeiten für eine Finanzierung unserer Wohnheimplätze- und leistungen. Diese sind für Sie als Anhaltspunkte zu betrachten. Eine genaue Entgeltberechnung sowie deren Bezuschussung kann nur am jeweiligen Einzelfall aufgestellt werden. Setzen Sie sich einfach mit uns Verbindung. Wir beraten Sie gern.

Die Krankenkasse

  • zahlt die Heil- und Pflegehilfsmittel, welche nicht vom Pflegeheim vorgehalten werden.
  • zahlt weiterhin ärztliche Untersuchungen, notwendige Krankenhausaufenthalte sowie Vorsorgeuntersuchungen.

Die Pflegekasse
  • zahlt Pflegeleistungen und hauswirtschaftliche Versorgung sofern Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegeversicherungsgesetz vorliegt.

Das Sozialamt
  • zahlt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen und Sie nicht über die finanziellen Mittel zur Finanzierung der Pflege verfügen, eine individuelle Prüfung und Beantragung ist aber erforderlich.

Sie selbst
  • zahlen, wenn Krankenkasse, Pflegekasse und/ oder Sozialamt die Finanzierung der Leistungen nicht übernehmen bzw. die Entgelte den jeweiligen Zuschuss übersteigen.

Beratung
Wir beraten Sie
  • in Pflegefragen
  • über Möglichkeiten der Finanzierung der Pflege
  • über andere Hilfsmöglichkeiten wie Kurzzeitpflege etc.
  • über den Einsatz und Organisation von Pflegehilfsmitteln