Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Besucher!
Regel 1-1-1: 1 Bewohner, 1 Besucher, 1 Stunde.
Wir informieren Sie darüber, dass in Anwendung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (Stand 05.03.2021) für unsere Einrichtungen folgende Besuchsregelung gilt::
- Besuche sind nur bei vorliegendem Negativtest auf COVID-19 gestattet. Hierfür ist ein negativer "Schnelltest" in der Einrichtung vor Besuch bzw. ein negatives PCR-Testergebnis, welches nicht älter als 48 Stunden ist, erforderlich.
- Besuch an den vorgegebenen Besuchstagen sind generell telefonisch in der Einrichtung anzumelden. Bitte planen Sie entsprechend Zeit für den Test ein.
- Während der gesamten Dauer des Besuchs muss eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil getragen werden.
- Je Bewohner ist zeitgleich nur ein Besucher gestattet.
- Die Besuchszeit darf 60 Minuten nicht überschreiten.
- In medizinischen Notfällen sowie bei Sterbebegleitung sind Ausnahmen möglich.
Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis!
Für Ihre Rückfragen steht Ihnen die Hausdirektion zur Verfügung.
Jens Geigenmüller
Geschäftsführer