Neue Besuchsregelungen ab 22.11.2021
Montag bis Freitag 10:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Samstag/Sonntag 11:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
unter folgenden Voraussetzungen:
Ungeachtet des Impfstatus ist ein tagaktueller Anti-Gen-Test mitzubringen und beim Einlass vorzulegen.
Des Weiteren gelten folgende Regelungen:
- dem Betreten der Einrichtung muss jeder Besucher die Besucherliste komplett und leserlich ausfüllen
- unabhängig vom Impfstatus müssen alle Gäste/ Besucher innerhalb der Einrichtung eine FFP2 Maske tragen
- Besucher melden sich beim Pflegepersonal auf den Wohnbereichen.
Sollte kein Personal im Dienstzimmer/Aufenthaltsräumen erreichbar sein, achten Sie bitte auf das grüne Anwesenheitslicht an den Zimmertüren. Bitte klopfen und warten bis die Pflegekraft kommt.
- Testnachweise erhalten Sie ausschließlich durch Testzentrum, Apotheke oder ähnliche öffentliche Einrichtung
- ein Anti-Gen-Selbsttest wird bei uns nicht anerkannt
- je Bewohner sind zeitgleich zwei Besucher innerhalb der Einrichtung gestattet
- die telefonische Anmeldung entfällt
- für körpernahe Dienstleister besteht ebenfalls die Pflicht zur FFP2-Maske
Dienstag und Donnerstag, 14 Uhr - 16 Uhr, besteht die Möglichkeit der Testung hier im Haus für Angehörige, die die o.g. Nachweise nicht vorlegen können.
gez.
Karolin John
Hausdirektorin