01. Juli 2021

Aktuelle Test- und Besuchszeiten Haus am Schlobigpark

Ab sofort können Besucher unter Einhaltung der Betretungsberechtigung (vollständiger Impfschutz, Genesung von einer Corona-Infektion und mit negativem Testergebnis nicht älter als 24 Stunden jeweils mit Nachweis) die Einrichtung während der Besuchszeite betreten, um Angehörige zu besuchen. Eine Begrenzung der Besucherzahlen erfolgt nicht. Sollten Besucher auf eine Testung durch die Einrichtung angewiesen sein, ist eine telefonische Terminabsprache unter den bekannten Nummern notwendig.

Im Haus am Schlobigpark werden ab 01.07.2021 folgende Besuchszeiten angeboten:

  • Montag - Sonntag: 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
 
Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
  • Beim Betreten der Einrichtungen besteht für Besuchende – unabhängig vom Impfstatus des Besuchenden oder der/des Bewohner*in – die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
  • Ist der/die Besuchende und/oder der/die Bewohner*in nicht geimpft und/oder genesen, so müssen beide eine FFP2 - Maske tragen.
  • Betretungsberechtig in unsere Einrichtung ist folgender Personenkreis:
    • Personen, bei welchen ein vollständiger Impfschutz gegeben ist (14 Tage nach Zweitimpfung mit den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca bzw. nach der einmaligen Impfung mit Johnson & Johnson) – Nachweis mit Impfausweis
    • Personen, mit vergleichbaren Schutz (dies sind Personen, welche von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind, für 6 Monate ab Genesung) – Nachweis durch Genesungsbescheid
    • Personen, welche ein negatives Testergebnis vorweisen können, welches nicht älter als 24 Stunden ist. Die Testung muss ausschließlich durch ein Testzentrum, Apotheke, Arzt oder ähnlicher öffentlicher Einrichtung durchgeführt worden sein. Ein Anti-Gen-Selbsttest berechtigt nicht zum Zutritt der Einrichtungen der SSH gGmbH. - Nachweis durch offiziellen Negativtest
  • Vor Betreten der Einrichtung ist zwingend den Mitarbeiter*innen unserer Einrichtung einer der oben genannten Nachweise vorzuzeigen und sich auf dem Wohnbereich in die Besucherliste einzutragen.