01. Juli 2021

Besuchsregelungen für SSH-Einrichtungen aktualisiert

Die Besuchsregelungen für unsere Häuser wurden aktualisiert.

Ab sofort können Besucher unter Einhaltung der Betretungsberechtigung (vollständiger Impfschutz, Genesung von einer Corona-Infektion und mit negativem Testergebnis nicht älter als 24 Stunden jeweils mit Nachweis) die Einrichtung betreten, um Angehörige zu besuchen. Eine Begrenzung der Besucherzahlen erfolgt nicht. Sollten Besucher auf eine Testung durch die Einrichtung angewiesen sein, ist eine telefonische Terminabsprache unter den bekannten Nummern notwendig.

Bitte informieren Sie sich jeweils unter den aktuellen Meldungen der Einrichtungen über die Details:


Bei Rückfragen steht Ihnen die Hausdirektion gern zur Verfügung.