Gesetzliche Qualitäts- und Transparenzprüfungen mit sehr gutem Ergebnis durchgeführt
Pflegebedürftige und Angehörige können sich künftig im Ergebnis von Qualitäts- und Transparenzprüfungen und deren Benotungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) über die Qualität von Pflegeeinrichtungen informieren. Laut Pflegeweiterentwicklungsgesetz, das am 01. Juli 2008 in Kraft getreten ist, sollen die erbrachten Leistungen und ihre Qualität veröffentlicht werden. Grundlage der Veröffentlichung bilden die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Hierfür sieht das Gesetz vor, dass bis Ende 2010 alle ambulanten und stationären Einrichtungen einmal geprüft sein müssen, danach ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen. Die Gutachter erscheinen unangemeldet in den Einrichtungen und nehmen anhand eines umfassenden Prüfkataloges mit 82 Fragen Pflege und medizinische Versorgung, Umgang mit demenzkranken Bewohnern, soziale Betreuung und Alltagsgestaltung sowie Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene unter die Lupe. Bewertet wird die Qualität der Pflegeleistungen aber auch wie gut alle Tätigkeiten dokumentiert werden.
Die Einrichtungen der Senioren- und Seniorenpflegeheim gGmbH Zwickau, die bereits geprüft wurden, konnten folgende Ergebnisse erreichen:
Einrichtung/ Prüfergebnis
Seniorenwohnanlage Schloss Osterstein/ 1,3
Haus Stadtblick/ 1,2
Pflegeleitzentrum für Menschen im Wachkoma Phase F/ 1,1
Haus Planitz Kurzzeitpflege/ 1,2
Haus Muldenblick/ 1,5
Der Landesdurchschnitt in Sachsen liegt bei der Note 1,9.